Wer gerade umzieht, hat mit Sicherheit schon etwas mit ihr zu tun gehabt: die Mietkaution.
Eine Mietkaution wird zur Absicherung für den Vermieter angelegt. Sie darf nicht mehr als drei Nettokaltmieten betragen und wird meist auf einem seperaten Konto angelegt.
Das Konto muss getrennt vom Privatvermögen des Vermieters eröffnet werden. So wird garantiert, dass im Falle einer Insolvenz der Mieter sein Geld zurückbekommt. Auch die Zinsen, die auf das angelegte Geld anfallen, darf sich in keinem Fall der Vermieter einstecken, sondern sie müssen an den Mieter ausgezahlt werden.
Wie die Mietkaution angelegt wird, bleibt den beiden beteiligten Parteien freigestellt. Eine Anlegung in Fonds bringt dem Mieter zwar mehr Rendite, birgt aber gleichzeitig das Risiko, dass das Geld durch Kursschwankungen gemindert wird.
Üblich ist es, dass der Mieter das Geld direkt auf ein Konto einzahlt; möglich sind meist auch drei aufeinander folgende Monatsraten.
Alternativen zum einfachen Konto ist das Festgeldkonto, bei dem höhere Zinsen anfallen als beim Girokonto. Auch kann der Mieter ein Sparbuch anlegen, dass er beim Vermieter hinterlegt. Sollte dieses aufgelöst werden, bedarf einem beidseitigen Einverständnis.
Als letzte Möglichkeit wäre eine Bankbürgschaft oder nur eine Bürgschaft zu nennen, bei der das Kreditinstitut des Mieters oder ein Dritter die Verantwortung für die eventuell aufkommenden Zahlungen bei Beendigung des Mietvertrags übernimmt.
Das ist der eigentliche Sinn der Mietkaution, dass der Vermieter im Notfall Geld innehat, dass er für anfallende Renovierungen durch unsachgemäßes Verlassen der Wohnung von Seiten des Mieter nutzen kann.
Mietkaution als sichere Anlagemöglichkeit | Februar 15th, 2010
Noch nix da .. kommentartechnisch gesehen ... :)
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