Mit dem 1. Juli ist ein Gesetz zur Sicherung der Einlagen in Kraft getreten. Demnach wurde gemäß einem Beschluss aus dem Jahr 2008 die Einlagensicherung in allen EU-Staaten auf 50 000 Euro erhöht. Damit reagieren die Finanzminister auf die anhaltende Finanzkrise und wollen einen Anreiz für mögliche Anleger schaffen, indem sie die Sicherheit für Tagesgeld, Festgeld und andere Finanzprodukte ausweiten.
Vorgaben auf EU-Ebene
Darüber hinaus wurde auch die Verlustbeteiligung von 10 Prozent verabschiedet, die Beträge sind nun gesetzlich zu 100 Prozent versichert und somit eine interessante Anlageform für alle Investoren und Privatpersonen. Das Gesetz ist noch nicht in allen Ländern vollzogen, jedoch bereits in Deutschland, Großbritannien und Schweden. Die Niederlande haben die Einlagensicherung sogar vor einiger Zeit auf 100 000 Euro angehoben und wollen dies mindestens bis zum Jahr 2011 beibehalten.
2010 Erhöhung auf 100 000 Euro
Bisher waren in Deutschland Einlagen bis zu einer maximalen Höhe von 20 000 Euro versichert, und das zu 90 Prozent der Anlagesumme. Im Verlustfalle wäre ein Eigenanteil von 10 Prozent verloren gegangen. Die Zurückhaltung der Anleger hat die Finanzpolitiker zum Handeln veranlasst und setzt auf das Vertrauen der Anleger, die somit wieder vermehrt an die Banken herantreten sollen. Der Betrag wird zum 1. Januar 2010 auf 100 000 Euro angehoben und mit der von 90 auf 30 Tage gesenkten Erstattungspflicht der Banken gegenüber den Anlegern deckt das neue Gesetz ein breites Feld zur Sicherung der Kunden ab.
Noch nix da .. kommentartechnisch gesehen ... :)
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