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Gesetzliche Einlagensicherung erhöht |

Durch die Anhebung der gesetzlichen Einlagensicherung auf bald 100.000 Euro will die deutsche Bundesregierung Sparer besser und effektiver vor der Pleite ihrer Bank in Schutz nehmen.

Bislang beträgt die Einlagensicherung, die von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an Kunden insolventer Banken entrichtet wird, 90 Prozent der Einlagen und maximal 20.000 Euro. Damit entfällt also ein zehnprozentiger Anteil der entstandenen Verluste auf den Anleger selbst. Mit der neuen Regelung, die nun vom Bundestag beschlossen wurde, soll den Sparern mehr Sicherheit gewährleistet werden, Dafür wird die Maximalsumme zunächst auf 50.000 Euro zum Juli 2009 und schließlich auf 100.000 Euro zum Januar 2011 angehoben. Außerdem entfällt die Selbstbeteiligung der Kunden in Zukunft vollständig, da die EdB dann die vollen 100 Prozent der verlorenen Spareinlagen wieder zurückerstattet. Dies soll darüber hinaus schneller geschehen, als in der derzeitig noch gültigen Frist von drei Monaten.
Damit wird die gerade in der Krise eminent wichtige Sicherheit der Bankkunden im Bereich der Tages- und Festgeldanlagen gestärkt und außerdem die gesetzliche Einlagensicherung endlich auf das Niveau gebracht, das bereits viele andere Länder wie Italien oder die Niederlande erreicht haben.

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Noch nix da .. kommentartechnisch gesehen ... :)

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